BMF: Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Mit BMF-Schreiben vom 22.2.2013 - IV D 3 - S 7359/07/10009 (BStBl. I 2013, 268) zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit i. S. d. § 18 Abs. 9 S. 4 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden. Hiermit werden die Verzeichnisse durch die beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt. Die Änderungen beruhen auf den Feststellungen, dass die Gegenseitigkeit zu Belize seit dem 1.7.2006 nicht gegeben ist, dass die Gegenseitigkeit zur Republik Serbien seit dem 1.7.2013 gegeben ist, sowie dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zum 1.7.2013. Ergänzungen und Änderungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.
Mit BMF-Schreiben vom 22.2.2013 - IV D 3 - S 7359/07/10009 (BStBl. I 2013, 268) zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 S. 4 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden.
Hiermit werden die Verzeichnisse durch die beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt. Die Änderungen beruhen auf den Feststellungen, dass die Gegenseitigkeit zu Belize seit dem 1.7.2006 nicht gegeben ist, dass die Gegenseitigkeit zur Republik Serbien seit dem 1.7.2013 gegeben ist, sowie dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zum 1.7.2013. Ergänzungen und Änderungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darüber hinaus in Abschn. 18.11 Abs. 4 S. 3 des UStAE die Angabe „22.2.2013, BStBl I S. 268," durch die Angabe „26.8.2013, BStBl I S. xxx," ersetzt.
Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden
BMF, Schreiben vom 26.8.2013 - IV D 3 - S 7359/07/10009