BZSt: Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten
Unternehmer aus Drittstaaten haben die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 bis zum 30.6.2020 beim BZSt zu beantragen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten für diese Antragsfrist besondere Erleichterungen.
(Quelle: PM BZSt vom 15.5.2020)