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Steuerrecht
25.05.2020
Steuerrecht
BZSt: Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten

Unternehmer aus Drittstaaten haben die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 bis zum 30.6.2020 beim BZSt zu beantragen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten für diese Antragsfrist besondere Erleichterungen.

(Quelle: PM BZSt vom 15.5.2020)

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