BMF: Vorsorgepauschale ab 2010
Das BMF hat durch Schreiben vom 14.12.2009 – IV C 5 – S 2367/09/10002 – zur Vorsorgepauschale Stellung genommen. Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16.7.2009 (BGBl. I 2009, 1959, BStBl. I 2009, 782) wird der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 1.1.2010 in wesentlichen Bereichen geändert. Dies betrifft neben dem Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer auch die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren über dieVorsorgepauschale.
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