BMF: Vorsorgeaufwendungen steuerlich besser berücksichtigen
Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürger- EntlG) veröffentlicht. Demzufolge sollen ab dem 1.1.2010 alle vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Basiskranken- und Pflegeversicherung für sich, seinen Ehegatten und seine Kinder in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Erreicht werden soll dies durch Umgestaltung des Sonderausgabenabzugs für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Damit soll den Beschlüssen des BVerfG vom 13.2.2008 – 2 BvL 1/ 06 – Rechnung getragen werden, das den Gesetzgeber zur Regelung der Steuerbefreiung des Existenzminimums bis 1.1.2010 verpflichtet hatte.