R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
25.10.2013
Steuerrecht
EU-Kommission: Vorschlag EU-weite Standard-MwSt-Erklärung

Jährlich bis zu 15 Milliarden Euro Verwaltungskosten einsparen: mit ihrem heutigen (Mittwoch) Vorschlag für eine neue Standard-Mehrwertsteuererklärung will die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, die Einhaltung der Vorschriften verbessern und die Steuerbehörden EU-weit effizienter machen. Durch die Standard-

Mehrwertsteuererklärung, die die nationalen Mehrwertsteuererklärungen ersetzen soll, werden von den Unternehmen EU-weit innerhalb derselben Fristen dieselben grundlegenden Angaben verlangt. Zu der Initiative erklärte EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta: „Die Standard-Mehrwertsteuererklärung bringt allen Beteiligten nur Vorteile. Zum einen profitieren die Unternehmen von vereinfachten Verfahren, niedrigeren Kosten und weniger Bürokratie. Zum anderen erhalten die Regierungen ein neues Instrument, um die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu erleichtern, wodurch sich ihre Einnahmen erhöhen dürften"

Jedes Jahr reichen die Steuerpflichtigen in der EU bei ihren Finanzämtern 150 Millionen Mehrwertsteuererklärungen ein. Derzeit bestehen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten noch große Unterschiede bei den verlangten Angaben, dem Format der nationalen Formulare und den Abgabefristen. Hierdurch wird die Mehrwertsteuererklärung bei grenzübergreifender Wirtschaftstätigkeit zu einem komplexen, teuren und schwerfälligen Unterfangen.

Die Unternehmen werden nach den Kommissionsvorschlägen die Standard-Mehrwertsteuererklärung monatlich einreichen, für Kleinstunternehmen ist ein vierteljährlicher Abstand vorgesehen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden jährlichen Erklärung, die in einigen Mitgliedstaaten derzeit noch vorgeschrieben ist, würde künftig wegfallen. Mit dem Vorschlag wird auch der elektronische Datenverkehr unterstützt, da die Standard-Mehrwertsteuererklärung künftig EU-weit elektronisch eingereicht werden kann. Diese Vereinfachungen stehen voll im Einklang mit dem Engagement der Kommission für intelligente Regulierung und ist eine der Initiativen des REFIT-Programms zur Vereinfachung der Vorschriften und Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen.

Mehr Informationen erhalten Sie in der vollständigen Pressemitteilung.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 23.10.2013)

stats