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Steuerrecht
06.05.2010
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Vorlagebeschluss zum SolZ

Das FG Niedersachsen hat dem BVerfG am 20.4.2010 den Vorlagebeschluss in dem Verfahren 7 K 143/08 zugeleitet. Das FG hat in diesem Verfahren bereits am 25.11.2009 den Beschluss gefasst, die Frage der Verfassungsmäßigkeit vom BVerfG überprüfen zu lassen. Es hat den Vorlagebeschluss nunmehr ausformuliert. Begründet wird er damit, dass eine Ergänzungsabgabe nur vorübergehend zur Deckung von Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt bestimmt sei. Der SolZ werde dagegen seit dem Jahr 1995 unbefristet erhoben und sei dadurch zu einer Dauersteuer geworden. Die Finanzverwaltung hat auf den Vorlagebeschluss reagiert und einen Vorläufigkeitsvermerk erteilt.
(PM FG Niedersachsen vom 22.4.2010)

-->Andere Finanzgerichte halten die Erhebung des SolZ im Jahr 2007 für verfassungsgemäß (FG Köln, 14.1.2010 – 13 K 1287/09; FG Münster, 8.12.2009 – 1 K 4077/08 E); vgl. BB 2010, 1054.
(PM FG Niedersachsen vom 20.4.2010)

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