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Steuerrecht
04.05.2012
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Vorlage an EuGH zur unterschiedlichen Besteuerung gebietsansässiger und nicht gebietsansässiger Erben (§ 16 Abs. 2 ErbStG)

Das FG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 2.4.2012 – 4 K 689/12 Erb – dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 56 und 58 EG dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Erbschaftsteuer entgegenstehen, die bei dem Erwerb durch Erbanfall eines im Inland belegenen Grundstücks von einer gebietsfremden Person für den gebietsfremden Erwerber nur einen Freibetrag von 2 000 Euro vorsieht, während bei einem Erwerb durch Erbanfall ein Freibetrag von 500 000 Euro gewährt würde, wenn der Erblasser oder der Erwerber zur Zeit des Erbfalls seinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat hätte. Der Käger, ein Schweizer, war Alleinerbe seiner in Deutschland geborenen Frau, die bei der Heirat die Schweizer Staatsangehörigkeit erworben hatte und mit ihrem Mann in der Schweiz lebte. Das FA unterwarf ein in Deutschland belegenes Grundstück der Erbschaftsteuer, wobei es nur den Freibetrag von 2 000 Euro (§ 16 Abs. 2 ErbStG) zum Abzug zuließ.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-1189-3 unter www.betriebs-berater.de

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