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Steuerrecht
21.03.2019
Steuerrecht
ECOFIN: (Vorläufiges) Ende des EU-Maßnahmenpaktes zur Digitalbesteuerung

Die EU ist bei ihren Bemühungen um eine Digitalsteuer auf Onlinewerbung gescheitert. Dänemark, Schweden, Estland und Irland blockierten am 12.3.2019 beim ECOFIN-Rat in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag von Deutschland und Frankreich. Die EU will nun eine Lösung im Rahmen der Industriestaatenorganisation OECD verfolgen.

(PM ORF vom 12.3.2019)

Insgesamt wird daher davon ausgegangen, dass es nicht mehr zu einer Einführung einer Digitalsteuer auf EU-Ebene kommen wird. Stattdessen haben Frankreich und Österreich angekündigt, jeweils nationale Regelungen für eine Digitalsteuer einzuführen (siehe hierzu die Pressemitteilungen der französischen Regierung vom 6.3.2019 sowie des österreichischen Finanzministeriums vom 15.3.2019).

– Auf EU-Ebene werden sich die Mitgliedstaaten und die EU Kommission nun darauf konzentrieren, eine einheitliche europäische Linie für die im Inclusive Framework on BEPS anstehenden Gespräche und Verhandlungen zu finden. Wie sich bereits aus der Policy Note des Inclusive Framework vom 23.1.2019 ergeben hat, sollen die Arbeiten nunmehr zweigleisig verlaufen (das Inclusive Framework spricht von „zwei Säulen“): Die erste Säule konzentriert sich auf die Zuweisung von Besteuerungsrechten und entsprechende Anknüpfungsregeln. Insoweit wird überlegt, über den Fremdvergleichsgrundsatz hinaus weitere Anknüpfungsregeln zu schaffen. Das sollte durch „User participation“ geschehen, also durch die Anknüpfung der Besteuerung an den Nutzerbeitrag als wertschöpfenden Faktor, durch „Marketing intangible“, d. h. Anknüpfung an die Vermarktung immaterieller Wirtschaftsgüter, da hier das höchste Gestaltungspotential gesehen wird, und durch die „significant economic presence“ (Schaffung eines neuen Betriebsstättentypus).

– Als zweite Säule dient die Prüfung durch das Inclusive Framework, wie gezielten Steuervermeidungsstrategien (d. h. BEPS-Strategien) digitaler Unternehmen oder von Unternehmen, die (auch) digitale Produkte anbieten, begegnet werden kann.

Letztlich ist die Bekämpfung von BEPS intendiert. Vorgeschlagen werden dazu eine Ausweitung der Hinzurechnungsbesteuerung sowie ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben, die beim Empfänger keiner hinreichenden Besteuerung unterliegen (ähnlich § 4j EStG).

Die Steering Group des Inclusive Framework soll anhand dieser Vorgaben Vorschläge entwickeln, die auf der Tagung des Inclusive Framework im Mai 2019 diskutiert werden können. Erste Ergebnisse sollen den G20-Finanzministern auf deren Tagung Anfang Juni 2019 in Fukuoka vorgelegt werden.

Um die interessierte Öffentlichkeiteinzubinden, hat die OECD am 13.2.2019 ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem der neue Zwei-Säulen-Ansatz noch einmal im Detail dargestellt wird.

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