BMF: Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
BMF, Schreiben vom 18.6.2018 – IV A 3 – S 0338/17/10007
Das BMF hat das Schreibenvom15.1.2018, BStBl. I 2018, 2, nicht zuletzt wegen zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung geändert. Das Schreiben betrifft die vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 S. 2 AO); die Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 S. 4 AO; die Aufhebung der Vorläufigkeiten wegen der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009 und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) für Veranlagungszeiträume ab 2010, hinsichtlich der Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) sowie hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages (§ 32a Abs. 1 EStG).