BMF: Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich der im BMF-Schreiben aufgeführten Punkte gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen.
BMF, Schreiben vom 10.6.2014 – IV A 3 – S 0338/07/10010
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