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Steuerrecht
11.08.2010
Steuerrecht
FinMin NRW: Vorläufige Festsetzung bzgl. Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

Das FinMin. NRW weist im Hinblick auf die zu erwartenden Rechtsmittelverfahren infolge der Entscheidung des BVerG zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer (dazu BB 2010, 1949) darauf hin, dass die Finanzämter strittige Fälle erst dann bearbeiten können, wenn die angekündigten Vorgaben aus Berlin vorliegen. Da alle Steuerbescheide im Hinblick auf die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorläufig ergehen, müssen Bürger jedoch zunächst nicht selbst tätig werden, um ihre Rechte zu wahren. Die Finanzverwaltung werde umgehend über die in Kürze ergehende Verwaltungsregelung informieren.

(PM FinMin NRW vom 6.8.2010)

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