Bundesländer: Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags
Durch gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22.6.2009 werden sämtliche Festsetzungen des GewSt-Messbetrags für Erhebungszeiträume ab 2004 hinsichtlich der Frage des verfassungsrechtlichen Zustandekommens des Haushaltbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003 (BGBl. I 2003, 3076, I 2004, 69) vorläufig vorgenommen – aber nur aus verfahrenstechnischen Gründen. Das heißt aber nicht, dass das o. a. Gesetz für verfassungswidrig gehalten wird.
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