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Steuerrecht
25.03.2020
Steuerrecht
FinMin Baden-Württemberg: Vorbereitung steuerlicher Maßnahmen als Unterstützung für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen

Die Ausbreitung des Corona-Virus wirkt sich mehr und mehr auf Unternehmen aus. Im BMF werden daher die rechtlichen Grundlagen für steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Firmen vorbereitet.

Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann begrüßt das ausdrücklich. „Sobald uns aus Berlin die Möglichkeit eröffnet wird, werden die Finanzämter im Land alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um finanzielle Schwierigkeiten für betroffene Betriebe abzumildern“, sagte sie. „Unsere Steuerverwaltung wird dann so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen.“

Beispielsweise könnten bereits fällige Steuerzahlungen auf Antrag vorübergehend gestundet werden. In diesen Fällen würden keine Stundungszinsen erhoben. Auch sog. Säumniszuschläge, also Zuschläge bei verspäteter Zahlung, könnten erlassen werden. In begründeten Fällen könnte es außerdem möglich sein, dass Vollstreckungen ohne Zuschläge aufgeschoben werden. Darüber hinaus seien auch Erleichterungen für Unternehmen vorgesehen, die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer abzusenken und anzupassen. Die Ministerin stellte fest: „Wo immer das möglich ist, sollen die steuerlichen Maßnahmen ohne aufwändige Prüfungen und Verfahren kurzfristig umgesetzt werden.“

Sie empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige FA zu wenden. Die Beschäftigten der Finanzämter können im Einzelfall Auskunft geben.

(Quelle: PM FinMin Baden-Württemberg vom 11.3.2020)

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