FG Münster: Voraussetzungen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung gem. § 6 Abs. 3 EStG
Das FG Münster hat mit Urteil vom 18.09.2014 - 13 K 724/11 E - wie folgt entschieden: Bei einem gewerblichen Betrieb ist der Begriff der Betriebs tätigkeitsbezogen und nicht gegenstandsbezogen auszulegen wie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG sind nicht erfüllt, wenn nur die Betriebsmittel, aber nicht die Erwerbsquelle übertragen werden.