BFH: Voraussetzungen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1 a UStG
Im Urteil vom 23.8.2007 - V R 14/05 stellt der BFH klar, dass eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung dann vorliegt, wenn die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Hingegen ist die Änderung des Zuschnitts oder eine Modernisierung des Geschäftsbetriebs durch den Erwerber unschädlich.