FG Düsseldorf: Voraussetzungen der Ablaufhemmung bei gesonderter Verlustfeststellung
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 3.3.2010 – 7 K 3657/09 F – zu den Voraussetzungen der Ablaufhemmung bei gesonderter Verlustfeststellung Stellung genommen. Da die Abgabe einer gesonderten Erklärung zum Verlustabzug nach § 181 Abs. 2 S. 1 AO gesetzlich vorgeschrieben sei, werde der Ablauf der Festsetzungsfrist durch diese Erklärung nicht gehemmt.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2270-3