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Steuerrecht
13.09.2010
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Voraussetzungen der Ablaufhemmung bei gesonderter Verlustfeststellung

Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 3.3.2010 – 7 K 3657/09 F – zu den Voraussetzungen der Ablaufhemmung bei gesonderter Verlustfeststellung Stellung genommen. Da die Abgabe einer gesonderten Erklärung zum Verlustabzug nach § 181 Abs. 2 S. 1 AO gesetzlich vorgeschrieben sei, werde der Ablauf der Festsetzungsfrist durch diese Erklärung nicht gehemmt.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2270-3

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