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Steuerrecht
20.07.2011
Steuerrecht
BMF: Vorausgefüllte Steuererklärung

Das BMF hat am 15.7.2011 mitgeteilt: Die Software der Steuerverwaltung wird im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens KONSENS von Bund und Ländern – koordinierte neue Software- Entwicklung der Steuerverwaltung – vereinheitlicht und modernisiert. Ein wichtiges Projekt dieses auf Dauer angelegten Vorhabens ist die elektronische vorausgefüllte Einkommensteuererkl ärung. Bei diesem optionalen und kostenlosen Service-Angebot werden die dem FA für das aktuelle Veranlagungsjahr vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen. Die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere Grundinformationen werden dann in einer ersten Stufe bereits vorausgefüllt zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung und ggf. Ergänzung der Angaben sendet der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung dann an das FA.

(Newsletter BMF vom 15.7.2011)

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