Hessisches FG: Verzinsung von aufgrund des StraBEG gezahlter, aber zu erstattender Steuerbeträge
Das Hessische FG hat im Urteil vom 11.4.2011 – 10 K 3043/07 – entschieden: § 233a AO, der die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen regelt, ist auf Beträge, die nach StraBEG zunächst gezahlt und anschließend zurückerstattet worden sind, nicht anzuwenden.
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