FG Niedersachsen: Verzinsung von Haftungsansprüchen
Das Niedersächsische FG hat durch Urteil vom 10.3.2011 – 11 K 103/10 – entschieden: Die Erstattung eines Lohnsteuerhaftungsbetrags ist nicht zu verzinsen. Denn § 233a und § 236 AO erfassen von ihrem Wortlaut her nur Steuerfestsetzungen oder Steuervergütungsbescheide, nicht aber Haftungsbescheide. Die mit der Rücknahme des Haftungsbescheids inzidenter erfolgte Herabsetzung der ihr zugrunde liegenden Lohnsteuerschuld ändert daran nichts. Zwar sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gem. § 37 Abs. 1 AO zu verzinsen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies umfasst aber keine Entrichtungsschuld; zwischen dem Arbeitgeber als Entrichtungsschuldner und dem FA als Gläubiger des LSt-Anspruchs besteht kein gesetzliches Schuldverhältnis. Das Urteil ist rechtskräftig.
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