FG Hessen: Verzinsung von Beträgen nach StraBEG mit anschließender Erstattung
Das Hessische FG hat durch Urteil vom 11.4.2011 – 10 K 3043/07 – entschieden: Das StraBEG enthält eine pauschale Abgeltungsteuer. Diese ist eine Steuerart „sui generis“ und unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 233a Abs. 1 AO, so dass auch eine Verzinsung bei zurückerstatteten derartigen Beträgen nicht in Betracht kommt. Denn die Verzinsung widerspräche auch Sinn und Zweck des StraBEG.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2326-4 unter www.betriebs-berater.de