BFH: Verzicht auf Steuerbefreiung der Vermietung
Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2019 – V R 46/17 – wie folgt entschieden:
Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext:BB-ONLINE BBL2020-85-3