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Steuerrecht
29.11.2013
Steuerrecht
BFH: Verwertungsverbot sog. Zufallserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

Der BFH hat mit Beschluss vom 24.4.2013 - VII B 202/12 - wie folgt entschieden: Aus einer im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen angeordneten Telefonüberwachung gewonnene Erkenntnisse, die sich auf einen nicht in § 100a StPO aufgeführten Straftatbestand beziehen, dürfen von den Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren nicht verwendet werden. 

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2965-7 unter www.betriebs-berater.de

--> Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.

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