BFH: Verwertungsbefugnis an Grundstücken (§ 1 Abs. 2 GrEStG)
Der BFH hat mit Urteil vom 24.4.2013 - II R 32/11 - wie folgt entschieden: Nach § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch solche Rechtsvorgänge, die es dem Erwerber ermöglichen, sich den Wert des Grundstücks für eigene Rechnung nutzbar zu machen. Einwirkungsmöglichkeiten eines Gesellschafters auf Gesellschaftsebene ohne konkreten Grundstücksbezug reichen dafür nicht aus.