BFH: Verwertung von Unternehmensvermögen des Erblassers durch Erben
Der BFH hat durch Urteil vom 13.1.2010 – V R 24/07 – entschieden, dass der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die der Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, der Umsatzsteuer unterliegt. Der Erbe werde zwar nicht durch Rechtsnachfolge „Unternehmer“. Er trete aber als Rechtsnachfolger in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse des Erblassers ein. Deshalb unterliege der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmen des Erblassers zugeordnet waren – ebenso wie beim Erblasser – der Umsatzsteuer.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1437-1