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Steuerrecht
19.05.2011
Steuerrecht
FG Köln: Verwertung angekaufter Steuer-CD durch FA

Das FG Köln hat durch Beschluss vom 15.12.2010 – 14 V 2484/10 – entschieden: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Der Senat stützt sich dabei insbesondere auf die Entscheidung des BVerfG vom 9.11.2010 – 2 BvR 2101/09. Danach sind entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar und können Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Beschluss wird erstmals von einem FG die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren bestätigt.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-1301-3 unter www.betriebs-berater.de
(PM FG Köln vom 15.5.2011)

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