BFH: Verwaltung von Fonds im Drittlandsgebiet
Der BFH hat mit Urteil vom 22.11.2018 – V R 21/17 - entschieden:
§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG a. F. bezog sich mit seiner Verweisung auf das InvG nur auf die Verwaltung inländischer Investmentvermögen, nicht aber auch auf ausländische Investmentvermögen, die dem InvG nur in Bezug auf den Anteilsvertrieb unterlagen.