BMF: Vervielfältiger für die Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2020
Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2020 berechnet wird.
BMF, Schreiben vom 2.12.2019 – IV C 7 -S 3104/19/10001 :003