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Steuerrecht
23.01.2020
Steuerrecht
BFH: Vertretungspflicht vor dem BFH

Der BFH hat mit Beschluss vom 28.11.2019 – II B 49/19 - entschieden: NV: Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen und erkennen lassen, dass der Prozessbevollmächtigte sich mit dem Streitstoff befasst, ihn insbesondere gesichtet, geprüft und rechtlich durchgearbeitet hat.

 

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