EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Die EU-Kommission geht gegen Deutschland in mehreren Fällen vor, im Steuerrecht hinsichtlich folgender Fälle:
- diskriminierende Regelungen zur Abschreibung von Gebäuden im EU-Ausland,
- diskriminierende Behandlung von Steuerpflichtigen, vor allem von Künstlern, Sportlern und Journalisten,
- die Besteuerung von Unternehmensvermögen im Bereich Immobilien sowie
- die Besteuerung von Dividendenzahlungen ins Ausland.