EuGH: Vertragsverletzungsklagen gegen Deutschland wegen diskriminierender Besteuerung anhängig
Die Kommission hat am 27.9.2012 beschlossen, Deutschland beim EuGH wegen diskriminierender Steuervorschriften bei der Reinvestition stiller Reserven (§ 6b EStG) sowie der Ebschaftsteuer zu verklagen. Zur ersten Vertragsverletzungsklage s. Die Woche in Bilanzrecht und Betriebswirtschaft. Die zweite Vertragsverletzungsklage richtet sich gegen die Freibetragsregelung des § 16 ErbStG, wonach für ererbte, in Deutschland belegene Vermögenswerte je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag von bis zu 500 000 Euro gewährt wird, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland lebt, während der Freibetrag nur 2 000 Euro beträgt, wenn weder Erblasser noch Erbe ihren Wohnsitz in Deutschland haben. NachAuffassung der Kommission ist diese Bestimmung diskriminierend und stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar.
(Quelle: Kommission, IP/12/1019 und IP/12/1018 v. 27.9. 2012)