R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
02.09.2019
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Vertraglich vereinbarte Vorabgewinnanteile für die Überlassung von Vieheinheiten durch einen Komplementär an die KG als umsatzsteuerpflichtige, dem Regelsteuersatz unterliegende Entgelte

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.1.2018 – 1 K 1018/16 U - entschieden: Der Umstand, dass ein im Gesellschaftsvertrag vereinbarter „Vorabgewinn“ im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander nicht als Aufwand behandelt wird und auch keine Betriebsausgabe der Gesellschaft darstellt, steht einer Würdigung der Zahlungen als Sonderentgelt nicht entgegen. Die Nichtsteuerbarkeit von Gesellschafterbeiträgen beruht auf der Vergütung der Gesellschafterleistung durch die Gewinn und Verlustbeteiligung im Rahmen einer sogenannten Leistungsvereinigung und damit auf dem Vorliegen einer Chancen- und Risikogemeinschaft. Daran fehlt es aber, wenn die Gewinnverteilung nicht auf den vermuteten, sondern auf den tatsächlich erbrachten Gesellschafterbeiträgen beruht.

(Leitsätze der Redaktion)

stats