FG Niedersachsen: Verträge unter Angehörigen
Durch Urteil vom 28.8.2008 – 3 K 219/06 – hat das FG entschieden: Bei Verträgen unter Angehörigen führen gelegentlich verspätete Zahlungen und die Nicht- oder verminderte Zahlung einzelner Monatsbeträge noch nicht zur Nichtanerkennung, wenn hierfür nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe vorliegen. Wird die Zahlung von wiederkehrenden Leistungen bei einer Vermögensübergabe nach einer längeren Unterbrechung wieder aufgenommen, liegt eine Vertragsänderung vor, so dass hinsichtlich der Frage der Anerkennung dieser Zahlungen eine erneute Ertragsprognose zu stellen ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-979-3
-- Der BFH hat die Revision gegen dieses Urteil zugelassen (BFH-Az.: X R 13/09).