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Steuerrecht
12.09.2019
Steuerrecht
BFH: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten – Auslegung des NZB-Antrags bei nicht teilbarem Streitgegenstand

Der BFH hat mit Beschluss vom 17.7.2019 – II B 30/18, 32-34/18, 38/18 u. a. - entschieden:

1. Das FG verstößt gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung maßgeblich auf eine Zeugenaussage oder Unterlagen stützt, wobei weder die protokollierten Beurkundungen des Zeugen noch die in den Akten befindlichen Unterlagen die durch das FG gezogenen Schlussfolgerungen stützen.

2. Beantragt der Beschwerdeführer im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nur eine teilweise Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit er beschwert ist, betrifft die Entscheidung aber einen nicht teilbaren Streitgegenstand, ist der Antrag dahingehend auszulegen, dass die vollständige Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung der Streitsache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG begehrt wird.

 

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