BFH: Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit Erbschaftsteuer gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?
Der BFH hat mit Beschluss vom 16. 1. 2008 - II R 45/05 - dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Gemeinschaftsrecht die Nichtanrechnung der spanischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer zulässt. Nach deutschem Recht wird die Erbschaftsteuer, die der Erbe für den Erwerb einer Kapitalforderung gegen eine spanische Bank, bei der der zuletzt in Deutschland wohnende Erblasser u. a. sein Kapitalvermögen angelegt hat, nicht auf die Erbschaft
steuer angerechnet, die in Deutschland für den Erwerb des gesamten Kapitalvermögens erhoben wird. Insoweit ist der Erbe doppelt mit Erbschaftsteuer belastet. Die Forderung gegen die Bank stellt kein Auslandsvermögen dar, so dass auch das Anrechnungsverfahren des § 21 ErbStG nicht greift. Der BFH bezweifelt die Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit und hat deshalb den EuGH angerufen.
Volltext des Beschl.: //BB-ONLINE BBL2008-527-2