BFH: Versicherungsteuerpflicht eines kommunalen Schadensausgleichs
Der BFH hat im Urteil vom 8.12.2010 – II R 12/08 – entschieden: Schadensaufwendungen, die von Mitgliedern eines kommunalen Schadensausgleichs in Höhe eines (variablen) Selbstbehalts selbst getragen werden, erfüllen nicht die Merkmale eines Versicherungsentgelts. Dies gilt auch dann, wenn die konkrete Höhe des Selbstbehalts erst nach Ablauf des jeweiligen Versicherungszeitraums errechnet werden kann.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-597-4 unter www.betriebs-berater.de