BFH: Versicherungsteuer bei Krankenversicherungsanteil in Reiseleistungspaketen
Der BFH hat im Urteil vom 13.12.2011 – II R 26/ 10 – entschieden: Sind bei einer Mehrgefahrenversicherung („Versicherungspaket“) einzelne Versicherungen nach § 4 VersStG von der Besteuerung ausgenommen, kann eine Steuerbefreiung nur in Anspruch genommen werden, wenn das auf die steuerfreie Versicherung entfallende Versicherungsentgelt im Versicherungsvertrag gesondert ausgewiesen ist. „Laufender Anmeldungszeitraum“ i. S. d. § 10 Abs. 4 VersStG ist jeder Anmeldungszeitraum nach Abschluss der Außenprüfung. Mit einem Nachforderungsbescheid gem. § 167 Abs. 1 S. 1 AO gegen den Versicherer wegen Versicherungsteuer macht die Finanzbehörde materiell-rechtlich einen Haftungsanspruch geltend. Wegen der Akzessorietät des Haftungsanspruchs ist der Erlass eines Nachforderungsbescheids nur rechtmäßig, wenn die Steuerschuld, für die der Versicherer als Entrichtungsschuldner haftet, entstanden ist und noch besteht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-414-4 unter www.betriebs-berater.de