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Steuerrecht
29.10.2019
Steuerrecht
BReg: Verschiebung der GrESt-Reform

Die Koalitionsfraktionen haben sich am 24.10.2019 darauf verständigt, die geplante Reform der Grunderwerbsteuer auf das erste Halbjahr 2020 zu verschieben. Eine Neuregelung zum 1.1.2020 ist damit vom Tisch. Der Bundesrat hatte am 20.9.2019 zu dem vom Bundeskabinett am 31.7.2019 beschlossenen Regierungsentwurf  Stellung genommen, die Bundesregierung ihre Gegenäußerung am 25.9.2019 abgegeben. Die im Bundestag erfolgten Beratungen, sowie die öffentliche Anhörung hätten gezeigt, dass weitere Prüfungen des Entwurfs für eine effektive und rechtssichere Reform nötig seien und eine Beschlussfassung im Bundestag vorerst nicht erfolgen könne. Die aufgeworfenen Fragen würden in den nächsten Wochen ausführlich geprüft und diskutiert, um das Gesetzesvorhaben in der ersten Hälfte 2020 zum Abschluss zu bringen. Die Koalitionspartner sind sich im Ziel nach wie vor einig, die grunderwerbsteuerliche Behandlung der Übertragung von Anteilen an grundstückshaltenden Gesellschaften zu verschärfen.

(PM CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.10.2019)

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