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Steuerrecht
24.01.2013
Steuerrecht
FG Hessen: Verrechenbarkeit von Alt- Verlusten aus Termingeschäften

Alt-Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des mittlerweile ausgelaufenen Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) entstanden sind, können nicht ohne Weiteres mit Erträgen verrechnet werden, die im zeitlichen Anwendungsbereich des nunmehr gültigen Investmentsteuergesetzes (InvStG) erzielt wurden.

Hessisches FG, Urteil vom 14.11.2012 – 4 K 1902/08

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-214-3 unter www.betriebs-berater.de

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