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Steuerrecht
26.07.2013
Steuerrecht
BFH: Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer

Der BFH hat mit Urteil vom 15.5.2013 – VI R 41/12 - entschieden: Auch Leiharbeitnehmern steht Verpflegungsmehraufwand nur in den Grenzen der Dreimonatsfrist nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG zu. Insoweit gilt für Leiharbeitnehmer nichts anderes als für andere auswärts tätige Arbeitnehmer.
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-1814-3 unter www.betriebs-berater.de

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