Generalzolldirektion: Verordnung zur Anpassung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung an die Kombinierte Nomenklatur 2018 (BGBl. I 2018, 888)
Mit der am 15.9.2018 in Kraft tretenden Verordnung wird der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/552 der Kommission vom 6.4.2018, durch den die Energie-steuerrichtlinie an die aktuellen Codes der Kombinierten Nomenklatur angepasst worden ist, auf die nationalen Rechtsvorschriften übertragen. Die Anpassungen führen zu keinen Änderungen bei den Steuersätzen. Als Folge werden u.a. Erlaubnisse und Erlaubnisscheine, aber auch andere Zollvordrucke in den kommenden Monaten von Amts wegen sukzessive an die geänderte Rechtslage angepasst. Von Seiten der Wirtschaftsbeteiligten ist diesbezüglich nichts zu veranlassen. Die Unternehmen müssen die neuen KN-Codes erforderlichenfalls bei der (Neu-)Beantragung von Erlaubnissen oder bei Änderungsanträgen ab dem 15.9.2018 verwenden.
Generalzolldirektion, Schreiben vom 20.8.2018 – V 8105-2018.00005-DIV.A.32(201800166949)
Volltext unter BBL2018-2070-1