BFH: Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag
Der BFH hat mit Beschluss vom 26.3.2019 – VIII R 36/15 - entschieden: Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine mittelbare Dispositionsbefugnis i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG.