BFH: Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: kein Sonderausgabenabzug einer Versorgungsrente bei fortbestehender Geschäftsführerstellung des Vermögensübergebers
Der BFH hat mit Urteil vom 20.3.2017 – X R 35/16 – ECLI:DE:BFH:2017:U.200317.XR35.16.0 – wie folgt entschieden:
Versorgungsrenten sind nur dann als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Buchst. c EStG 2013 (jetzt: § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG) abziehbar, wenn der Übergeber nach der Übertragung der Anteile an einer GmbH nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft ist.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2005-1