FG Köln: Vermeidung von Nachzahlungszinsen
Das FG Köln hat im Urteil vom 25.3.2011 – 9 K 1726/10 – entschieden: Die Verwaltungsanweisung in Nr. 70.1.2 s. 2 AEAO zu § 233a AO, derzufolge ein Erlass von Nachzahlungszinsen nur für volle Monate des Zeitraums zwischen der freiwilligen vorzeitigen Zahlung und dem Wirksamwerden der Steuerfestsetzung (also nicht taggenau) vorzunehmen ist, stelle eine wirksame Ermessensgrundlage dar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: X R 22/11).
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