BFH: Verlustvortrag nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Der BFH hat im Urteil vom 29.6.2011 – IX R 38/10 – entschieden: Ein verbleibender Verlustvortrag kann nach Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige in den bereits festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen, in die der Verlust nach § 10d Abs. 2 EStG hätte vorgetragen werden müssen, über zur Verlustkompensation ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte verfügt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1941-1 unter www.betriebs-berater.de