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Steuerrecht
16.01.2009
Steuerrecht
BFH: Verlustübernahmen bei „verunglückter“ Organschaft

Durch Urteil vom 22.10.2008 – I R 66/07 – hat der BFH entschieden, dass die Änderung eines zwischen zwei GmbHs bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zu ihrer Anerkennung im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Eintragung in das Handelsregister und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft bedarf. Auch die Gesellschafterversammlung der beherrschenden Gesellschaft muss zustimmen. An dem Zustimmungserfordernis ändert sich auch dann nichts, wenn die Vertragsänderung nur aus steuerlichen Gründen vorgenommen wird.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-130-2

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