BFH: Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Der BFH hat mit Urteil vom 14.3.2017 – VIII R 38/15 – wie folgt entschieden: Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2005-3