BFH: Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichem Beteiligungserwerb
Der BFH hat im Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11 - entschieden: Erfolgt der das Verlustabzugsverbot des § 8c S. 1 KStG 2002 n. F. auslösende schädliche Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahres, kann ein bis zu diesem Zeitpunkt in diesem Wirtschaftsjahr erzielter Gewinn mit dem bisher noch nicht genutzten Verlust verrechnet werden (gegen BMF-Schreiben vom 4.7.2008, BStBl. I 2008, 736, Tz. 31 S. 2).
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