FG Niedersachsen: Verlust einer stillen Beteiligung am Handelsgewerbe des Arbeitgebers
Das FG NiedersachsenhatimUrteilvom23.2.2011 – 9 K 45/08 – entschieden: Der Verlust der im Rahmen der Begründung einer stillen Beteiligung an den Arbeitgeber geleisteten Einlagezahlungen ist alsWerbungskosten beidenEinkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig, wenn dieser in einem erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis steht und nicht auf der Nutzung der Beteiligung als Kapitalertragsquelle oder etwaigen Gewinnerwartungen beruht. Das FG hat dieRevision zugelassen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1174-3 unter www.betriebs-berater.de
(PM FG Niedersachsen vom 20.4.2011)