BFH: Verlust aus Veräußerung von Beteiligung am Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der BFH hat durch Urteil vom 17.9.2009 – VI R 24/08 – entschieden: Ein Veräußerungsverlust aus einer Kapitalbeteiligung am Arbeitgeber führt nicht allein deshalb zu Werbungskosten oder negativen Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Beteiligung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses veräußert wurde. Erforderlich ist vielmehr, dass ein solcher Verlust in einem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis steht und nicht auf der Nutzung der Beteiligung als Kapitalertragsquelle beruht. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2677-5 unterwww.betriebs-berater.de Der BFH hat ausdrücklich die Frage (wiederholt) offengelassen, ob Einnahmenrückzahlungen als negative Einnahmen(oder alsWerbungskosten) einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind, da das den Verlust auslösende Moment im entschiedenen Fall eher der Privatsphäre zuzurechnen war.