FG Hamburg: Verlust aus Veräußerung einer GmbH-Beteiligung
Ein Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ist auch dann nur nach den Grundsätzen des Halbeinkünfteverfahrens hälftig zu berücksichtigen, wenn zwar ein Veräußerungsentgelt von einem Euro vereinbart wird, die Geschäftsanteilsübertragung aber im Rahmen einer Gesamtauseinandersetzung des Veräußernden mit seinen Mitgesellschaftern erfolgt. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: 2187/12)
FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2012 – 2 K 158/11
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